Abbruchverfahren
Für die meisten Abbrucharbeiten sind besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich, in denen das Abbruchverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabbruch innerhalb eines Hauses kann eine Abbruchgenehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile entfernt werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abbruchmaßnahmen betroffen sind.Oft wird ein Abbruch vorgenommen, um auf der frei gewordenen Fläche ein neues Bauwerk zu errichten. Beim teilweisen Abbruch werden anschließend oft Veränderungen in Form und Qualität der Bausubstanz vorgenommen. Da nicht nur beim Abbruch, sondern auch bei einem zum Abbruch vorgesehenen Bauwerk oder Abbruchhaus besondere Gefahren auftreten, ist die Absicherung gegen unbefugtes Betreten besonders wichtig. Schwierige Abbruchvorhaben (z. B. Abbruch mit Großgerät, Sprengen, etc.) dürfen erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Abbruchunternehmers auf der Baustelle vorliegt. Diese Arbeiten werden durch Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik durchgeführt. Die geplanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen. Gerade bei Betonbauten kann der Abbruch ein Prozess von Monaten mit großer Lärm- und Staubentwicklung sein.
Mit dem Abriss baulicher Anlagen ist sowohl der kontrollierte Abbruch kompletter Gebäude als auch von An- und Umbauten sowie von Etagen gemeint. Im Gegensatz zum früheren unkontrollierten Abbruch mit der Abrissbirne oder durch Sprengung erfolgt der Abriss von Gebäuden heute oft als planmäßiger Rückbau, mit weitgehender Sortentrennung der einzelnen Baustoffe und dem Schutz benachbarter Bauwerke oder Bauteile, sowie unter Berücksichtigung des Emissionsschutzes. Bauschutt wird weitgehend recycelt; die Entsorgung von Baumischabfällen ist teuer.